Die Steuergesetzgebung ist vielfältig und nicht immer klar verständlich. Laufende Änderungen tragen zudem zu Unübersicht bei. Es bedarf somit hohem und stets aktuellem Expertenwissen zur Klärung aller Steuerfragen. Gerne bringen wir unser Knowhow ein und betreuen Sie in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
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Kurz-Info: Klimabonus 2024
Der Klimabonus für das Jahr 2024 beträgt je nach Wohnort zwischen 145 € und 290 €. Mittels Abänderungsantrags i.Z.m. dem Klimabonusgesetz wurde im Nationalrat beschlossen, dass der Klimabonus ab einem Einkommen (maßgeblich ist das Veranlagungseinkommen) von 66.612 € versteuert werden muss.
Lohnsteuerpflichtige müssen dann eine Pflichtveranlagung gem. § 41 Abs. 1 EStG vornehmen. Es ist eine automatisierte Datenübermittlung an das Finanzministerium vorgesehen, sodass kein administrativer Aufwand für den Empfänger des Klimabonus entsteht - weder im Rahmen der antraglosen Arbeitnehmerveranlagung (automatischer Steuerausgleich), noch, wenn die Arbeitnehmerveranlagung bzw. Steuererklärung selbst vorgenommen wird.
Bild: © screenshot klimabonus.gv.at
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