Die Steuergesetzgebung ist vielfältig und nicht immer klar verständlich. Laufende Änderungen tragen zudem zu Unübersicht bei. Es bedarf somit hohem und stets aktuellem Expertenwissen zur Klärung aller Steuerfragen. Gerne bringen wir unser Knowhow ein und betreuen Sie in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Wir optimieren …

…Ihre Steuern

Wir helfen Ihnen die Steuer­belastung Ihres Unternehmens zu optimieren.

…Ihre Kostenstruktur

Unsere Lösungen machen sich schnell bezahlt.

…Ihren Gewinn

Wir stehen dafür ein, Ihr Unternehmen voranzubringen.

…Ihren Zeitplan

Wir sparen Ihnen Zeit, Geld und Nerven.

… Ihren Erfolg

Wir begleiten Sie persönlich und kompetent in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen.
Umfassendes Service, individuelle Beratung und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sind der Weg zum gemeinsamen Ziel.

Kompetenz schafft Vertrauen.

Wichtige Termine 2013

Januar 2013
Kategorien: Klienten-Info

Hinweis: Regelmäßige Fristen i.Z.m. UVA, ESt-VZ, KSt-VZ, Lohnabgaben etc. sind nicht angeführt.

Jänner

Ab 1.1.

  • Monatliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldung, ausgenommen bei vierteljährlicher Meldepflicht
  • Vereinfachter Vorsteuerabzug bei elektronischen Rechnungen
  • Einführung der Auflösungsabgabe zu Gunsten der Arbeitsmarktpolitik

Bis 15.1.

  • Entrichtung der Dienstgeberabgabe 2012 für geringfügig Beschäftigte

Februar

Bis 1.2.

  • Übermittlung Jahreslohnzettel 2012 (L16) in Papierform

Bis 15.2.

  • Nachverrechnung und Abfuhr der Lohnsteuer im Rahmen des 13. Lohnabrechnungslaufs zwecks steuerlicher Zurechnung zum Jahr 2012

Bis 28.2.

  • Beitragsgrundlagennachweis bei der Gebietskrankenkasse
  • ELDA-Meldung bestimmter Honorare sowie Jahreslohnzettel 2012 (L16 und E 18) - bei unterjährigem Ausscheiden aus Dienstverhältnis aber schon früher
  • Meldung der Aufzeichnung betreffend Schwerarbeitszeiten
  • Meldepflicht von Auslandszahlungen gem. § 109b EStG aus dem Jahr 2012 (im Regelfall elektronische Datenübermittlung an das Finanzamt)

März

Bis 31.3.

  • Kommunalsteuer- und Dienstgeberabgabeerklärung 2012 bei Stadtkasse/Gemeinde

April

Bis 30.4.

  • Abgabe der Steuererklärungen 2012 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) in Papierform und Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO

Juni

Bis 30.6.

  • Einreichungspflicht der Steuererklärungen 2012 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) über FinanzOnline
  • Fallfrist für Antrag auf Rückholung ausländischer MwSt 2012 aus Nicht-EU-Ländern

September

Bis 30.9.

  • Erklärung Arbeitnehmerpflichtveranlagung 2012 L 1 in Papierform oder FinanzOnline
  • Verpflichtung zur Einreichung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 für (verdeckte) Kapitalgesellschaften
  • Fallfrist für Antrag auf Erstattung ausländischer MwSt (EU) für das Steuerjahr 2012
  • Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2013 für Einkommen- und Körperschaftsteuer beim zuständigen Finanzamt

Oktober

Bis 31.10.

  • Antrag auf Ausstellung eines Freibetragsbescheides

Dezember

Bis 31.12.

  • Schriftliche Meldung an GKK für jährliche Zahlung der MVK-Beiträge für geringfügig Beschäftigte mit Wirkung ab 2012
  • Die Frist für die Arbeitnehmerveranlagung 2008 bzw. für den Antrag auf die Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer läuft ab

Bild: © Francois Doisnel - Fotolia