Die Steuergesetzgebung ist vielfältig und nicht immer klar verständlich. Laufende Änderungen tragen zudem zu Unübersicht bei. Es bedarf somit hohem und stets aktuellem Expertenwissen zur Klärung aller Steuerfragen. Gerne bringen wir unser Knowhow ein und betreuen Sie in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
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Steuertermine 2015
Jänner
Ab 1.1.
- Monatliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldung, ausgenommen bei vierteljährlicher Meldepflicht
15.1.
- USt für November 2014
- Lohnabgaben (L, DB, DZ, GKK, Stadtkasse/Gemeinde) für Dezember 2014
Bis 15.1.
- Entrichtung der Dienstgeberabgabe 2014 für geringfügig Beschäftigte
Februar
1.2.
- Übermittlung Jahreslohnzettel 2014 (L16) in Papierform
- Meldepflicht für bestimmte Honorarzahlungen 2014 (E18) in Papierform
16.2.
- USt für Dezember 2014 bzw. 4.Quartal.
- Lohnabgaben für Jänner
- ESt-Vorauszahlung 1. Viertel
- KöSt-Vorauszahlung 1. Viertel
Bis 15.2.
- Nachverrechnung und Abfuhr der Lohnsteuer im Rahmen des 13. Lohnabrechnungslaufs zwecks steuerlicher Zurechnung zum Jahr 2014
28.2.
- Pflichtversicherung SVA
- Beitragsgrundlagennachweis bei der Gebietskrankenkasse
- ELDA-Meldung bestimmter Honorare sowie Jahreslohnzettel 2014 (L16 und E 18) - Bei unterjährigem Ausscheiden aus Dienstverhältnis aber schon früher
- Meldung der Aufzeichnung betreffend Schwerarbeitszeiten
- Meldepflicht von Auslandszahlungen gem. § 109b EStG aus dem Vorjahr (elektronische Datenübermittlung an das Finanzamt)
März
16.3.
- USt für Jänner
- Lohnabgaben für Februar
31.3.
- Kommunalsteuer- und Dienstgeberabgabeerklärung 2014 bei Stadtkasse/Gemeinde
April
15.4.
- USt für Februar
- Lohnabgaben für März
30.4.
- Abgabe der Steuererklärungen 2014 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) in Papierform und Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO
Mai
15.5.
- USt für März bzw. 1.Quartal
- Lohnabgaben für April
- ESt-Vorauszahlung 2. Viertel
- KöSt-Vorauszahlung 2. Viertel
31.5.
- Pflichtversicherung SVA
Juni
15.6.
- USt für April
- Lohnabgaben für Mai
30.6.
- Einreichungspflicht der Steuererklärungen 2014 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) über FinanzOnline
bis 30.6.
- Fallfrist für Antrag auf Rückholung ausländischer MwSt 2014 aus Nicht-EU-Ländern
Juli
15.7.
- USt für Mai
- Lohnabgaben für Juni
August
17.8.
- USt für Juni bzw. 2.Quartal
- Lohnabgaben für Juli
- ESt-Vorauszahlung 3. Viertel
- KöSt-Vorauszahlung 3. Viertel
31.8.
- Pflichtversicherung SVA
September
15.9.
- USt für Juli
- Lohnabgaben für August
Bis 30.9.
- Erklärung Arbeitnehmerpflichtveranlagung 2014 L 1 in Papierform oder FinanzOnline
- Verpflichtung zur Einreichung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 für (verdeckte) Kapitalgesellschaften
- Fallfrist für Antrag auf Erstattung ausländischer MwSt (EU) für das Steuerjahr 2014
- Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2015 für Einkommen- und Körperschaftsteuer
Oktober
ab 1.10.
- Beginn der Anspruchsverzinsung für Nachzahlung ESt/KSt 2014
15.10.
- USt für August
- Lohnabgaben für September
bis 31.10.
- Antrag auf Ausstellung eines Freibetragsbescheides
November
16.11.
- USt für September bzw. 3.Quartal
- Lohnabgaben für Oktober
- ESt-Vorauszahlung 4. Viertel
- KöSt-Vorauszahlung 4. Viertel
30.11.
- Pflichtversicherung SVA
Dezember
15.12.
- USt für Oktober
- Lohnabgaben für November
bis 31.12.
- Schriftliche Meldung an GKK für Wechsel der Zahlungsweise (zwischen monatlich und jährlich) der MVK-Beiträge für geringfügig Beschäftigte
- Die Frist für die Arbeitnehmerveranlagung 2010 bzw. für den Antrag auf die Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer läuft ab
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