Die Steuergesetzgebung ist vielfältig und nicht immer klar verständlich. Laufende Änderungen tragen zudem zu Unübersicht bei. Es bedarf somit hohem und stets aktuellem Expertenwissen zur Klärung aller Steuerfragen. Gerne bringen wir unser Knowhow ein und betreuen Sie in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
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Kurz-Info: Steuererklärungsfrist 30. Juni 2022 bei Quotenregelung
Wenn die (Jahres)Steuererklärung elektronisch eingereicht wird, muss dies grundsätzlich spätestens mit dem 30. Juni des Folgejahres erfolgen - Einreichungen in Papierform müssen schon bis 30. April des Folgejahres erledigt sein. Wenn Steuerpflichtige allerdings von sogenannten Quotenvertretern, insbesondere von Steuerberatern, gegenüber dem Finanzamt vertreten werden, können die Steuererklärungen regelmäßig erst mit Ende April des zweitfolgenden Jahres abgegeben werden (grundsätzlich ist der 31. März des zweitfolgenden Jahres Stichtag, wobei alljährlich eine Toleranzfrist von einem Monat gewährt wird).
Durch Erlass des BMF wurde diese Toleranzfrist im Rahmen der Quotenregelung für die Steuererklärung 2020 einmal auf drei Monate erstreckt. Begründet wird dies mit den noch immer andauernden Belastungen in Folge der COVID-19-Pandemie. Steuererklärungen für das Jahr 2020 gelten im Rahmen der Quotenregelung folglich als rechtzeitig eingereicht (sofern noch keine Fristsetzung erfolgt ist), wenn sie bis zum 30. Juni 2022 via FinanzOnline abgegeben werden.
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