Die Steuergesetzgebung ist vielfältig und nicht immer klar verständlich. Laufende Änderungen tragen zudem zu Unübersicht bei. Es bedarf somit hohem und stets aktuellem Expertenwissen zur Klärung aller Steuerfragen. Gerne bringen wir unser Knowhow ein und betreuen Sie in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
Wir optimieren …
…Ihre Steuern
Wir helfen Ihnen die Steuerbelastung Ihres Unternehmens zu optimieren.
…Ihre Kostenstruktur
Unsere Lösungen machen sich schnell bezahlt.
…Ihren Gewinn
Wir stehen dafür ein, Ihr Unternehmen voranzubringen.
…Ihren Zeitplan
Wir sparen Ihnen Zeit, Geld und Nerven.
… Ihren Erfolg
Wir begleiten Sie persönlich und kompetent in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen.
Umfassendes Service, individuelle Beratung und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sind der Weg zum gemeinsamen Ziel.
Kompetenz schafft Vertrauen.
ÖGK-Info zu Verzugszinsen ab 2023
Ab 1.1.2023 werden für rückständige Beiträge Verzugszinsen in Höhe von 4,63 % (p.a.) verrechnet, wobei Verzugszinsen anfallen, sofern die Sozialversicherungsbeiträge nicht in der gesetzlichen Zahlungsfrist entrichtet werden. Beiträge gelten grundsätzlich dann als zeitgerecht entrichtet, wenn sie innerhalb von 15 Tagen nach Fälligkeit auf dem Konto des zuständigen Krankenversicherungsträgers gutgeschrieben sind. Bei einer (verspäteten) Einzahlung innerhalb von drei Tagen (innerhalb der Respirofrist) nach Ablauf der 15-Tage-Frist treten keine Verspätungsfolgen ein.
Bild: © Adobe Stock - ZIHE
© sms-impuls Steuerberatung GmbH | Klienten-Info