Die Steuergesetzgebung ist vielfältig und nicht immer klar verständlich. Laufende Änderungen tragen zudem zu Unübersicht bei. Es bedarf somit hohem und stets aktuellem Expertenwissen zur Klärung aller Steuerfragen. Gerne bringen wir unser Knowhow ein und betreuen Sie in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
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Rückwirkende Erhöhung des Kinderbetreuungszuschusses
Der steuerfreie Zuschuss durch den Arbeitgeber zu den Kinderbetreuungskosten wurde rückwirkend zum 1.1.2013 von 500 € auf 1.000 € pro Jahr erhöht. Unter Kinderbetreuung ist in diesem Zusammenhang die Betreuung in dafür vorgesehenen Einrichtungen bzw....