Die Steuergesetzgebung ist vielfältig und nicht immer klar verständlich. Laufende Änderungen tragen zudem zu Unübersicht bei. Es bedarf somit hohem und stets aktuellem Expertenwissen zur Klärung aller Steuerfragen. Gerne bringen wir unser Knowhow ein und betreuen Sie in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
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Umfassendes Service, individuelle Beratung und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sind der Weg zum gemeinsamen Ziel.
Kompetenz schafft Vertrauen.
Positive Klarstellung für Vereinsfeste
Wie in der KI 09/13 berichtet, ist es bereits für die Veranlagung 2013 zu steuerlichen Neuerungen rund um das Vereinsfest gekommen. Noch vor dem Sommer als Hochsaison für Feuerwehr- und Zeltfeste hat das BMF in einem Erlass (BMF-010203/0140-VI/6/2014 vom 14. Mai 2014) weitere...
Die steuerliche Behandlung des (gemeinnützigen) Vereins
Vereine erfahren eine begünstigte steuerliche Behandlung, sofern sie aus einem gemeinnützigen Vereinszweck gegründet werden und die Vereinsmitglieder diesen Zweck tatsächlich leben. Grundsätzlich kann der Verein als juristische Person der KöSt, USt sowie...