Die Steuergesetzgebung ist vielfältig und nicht immer klar verständlich. Laufende Änderungen tragen zudem zu Unübersicht bei. Es bedarf somit hohem und stets aktuellem Expertenwissen zur Klärung aller Steuerfragen. Gerne bringen wir unser Knowhow ein und betreuen Sie in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
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Kompetenz schafft Vertrauen.
VwGH zur Einbringung in eine erst nach dem Einbringungsstichtag neugegründete Gesellschaft
In der KI 07/12 hatten wir über eine Entscheidung des UFS berichtet, wonach eine Einbringung in eine erst nach dem Einbringungsstichtag neu gegründete GmbH als unzulässig angesehen wurde. Diese Entscheidung stand im Widerspruch zur gängigen Verwaltungspraxis...
UFS-Entscheidung erklärt Einbringung in eine erst nach dem Einbringungsstichtag gegründete GmbH als unzulässig
Nach Rz 749 der von der Finanzverwaltung als Auslegungsbehelf herausgegebenen Umgründungssteuerrichtlinien muss bei Einbringungen die übernehmende Körperschaft am Einbringungsstichtag zivilrechtlich noch nicht existent sein. Es ist ausreichend , dass diese bei...