Die Steuergesetzgebung ist vielfältig und nicht immer klar verständlich. Laufende Änderungen tragen zudem zu Unübersicht bei. Es bedarf somit hohem und stets aktuellem Expertenwissen zur Klärung aller Steuerfragen. Gerne bringen wir unser Knowhow ein und betreuen Sie in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
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Rentenbesteuerung - Verlängerung eines Steuersparmodells um 3 Jahre
Infolge deutlicher Anhebung der Rentenbarwertfaktoren ab 2004 kommt es bei Gegenleistungsrenten (z.B. Liegenschaftskauf gegen Leibrente) zu einer Verschiebung der Steuerbelastung zwischen Rentenempfänger und Rentenzahler. Die Erhöhung des Rentenbarwertes, ab dessen Überschreitung durch die Rentenzuflüsse diese beim Empfänger steuerpflichtig werden, führt umgekehrt beim Rentenzahler zu einer späteren steuerlichen Absetzbarkeit der Rentenzahlungen.
Für Verträge, die vor dem 31.Dezember 2003 abgeschlossen worden sind, können die Vertragsparteien einvernehmlich gegenüber dem Finanzamt erklären, die bisherige Rechtslage anzuwenden, welche dann bis Ende 2006 gilt (§ 124 b Z 82 EStG).
Mit dieser Option kann ein steuersparendes Leibrentenmodell (niedrigere Steuerprogression beim Leibrentenempfänger) um 3 Jahre prolongiert werden.
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