Die Steuergesetzgebung ist vielfältig und nicht immer klar verständlich. Laufende Änderungen tragen zudem zu Unübersicht bei. Es bedarf somit hohem und stets aktuellem Expertenwissen zur Klärung aller Steuerfragen. Gerne bringen wir unser Knowhow ein und betreuen Sie in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
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Bei Finanzamtszahlungen auch auf die richtige Kontonummer achten
Im Zuge der Reform der Finanzverwaltung und konkret bedingt durch die Zusammenlegung von Dienststellen innerhalb des Finanzamts Österreich (die zusammengelegten Dienststellen traten an Stelle der bisherigen Finanzämter) ist es auch zu Änderungen bei den Kontonummern gekommen. Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die seit 1. Jänner 2021 jeweils gültige Kontonummer.
Bis 31.12.2020 zuständiges Finanzamt (FA) | Seit 1.1.2021 zuständige (zusammengefasste) Dienststelle (DST) | Neue Kontonummer seit 1.1.2021 |
FA Klagenfurt, | DST Klagenfurt St. Veit Wolfsberg | AT92 0100 0000 0556 4572 |
FA Kitzbühel Lienz, | DST Tirol Ost | AT62 0100 0000 0554 4839 |
FA Bregenz, | DST Vorarlberg | AT63 0100 0000 0557 4988 |
FA Neunkirchen Wr. Neustadt, | DST Niederösterreich Mitte | AT08 0100 0000 0550 4295 |
FA Gänserndorf Mistelbach, | DST Weinviertel | AT28 0100 0000 0550 4226 |
FA Bruck Leoben Mürzzuschlag, | DST Steiermark Mitte | AT38 0100 0000 0553 4698 |
FA Wien 4/5/10, | DST Wien 4/5/9/10/18/19 Klosterneuburg | AT31 0100 0000 0550 4075 |
Die Bankverbindung (IBAN) des Finanzamts für Großbetriebe lautet übrigens AT88 0100 0000 0550 4116.
Laut Information des BMF erfolgt immer noch eine große Anzahl an Zahlungen auf das alte Finanzamtskonto. Wenngleich bisher im Sinne einer Übergangsregelung eine Gutschrift auf das richtige Finanzamtskonto durch die zuständige Bank erfolgte, ist es hier mit Beginn Oktober zu Änderungen gekommen.
Überweisungen an die ("falsche") alte Kontonummer bzw. auf die alte IBAN werden nunmehr von der Bank nicht mehr angenommen, sondern an den Auftraggeber rücküberwiesen. Dadurch kann es neben unnötigen Rücküberweisungen auch zu Säumniszuschlägen und Mahnspesen kommen. Die Kontrolle, ob bei Überweisungen, Überweisungsvorlagen und Daueraufträgen an die entsprechende Dienststelle des FA Österreich die aktuell gültige IBAN verwendet wird bzw. in den Buchhaltungssystemen korrekt hinterlegt ist, zahlt sich daher aus.
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