Die Steuergesetzgebung ist vielfältig und nicht immer klar verständlich. Laufende Änderungen tragen zudem zu Unübersicht bei. Es bedarf somit hohem und stets aktuellem Expertenwissen zur Klärung aller Steuerfragen. Gerne bringen wir unser Knowhow ein und betreuen Sie in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.

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Kompetenz schafft Vertrauen.

Beiträge / Seite
Beiträge 1 bis 5 von 5

Arbeiten im Homeoffice wird zur Telearbeit

September 2024 / Kategorien: Klienten-Info

Durch die COVID-19-Pandemie ist das Arbeiten im Homeoffice zur Notwendigkeit geworden und hat seitdem in vielen (vor allem dienstleistenden) Berufen nicht an Attraktivität verloren. Während diesbezüglich bereits in der Vergangenheit besondere (steuerliche) Regelungen bestanden...

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BFG erneut zur Umsatzsteuerpflicht bei entgeltlicher Überlassung einer Patientenkartei

September 2024 / Kategorien: Klienten-Info

Das BFG hatte sich unlängst (GZ RV/7105211/2018 vom 9.4.2024) mit der Frage auseinanderzusetzen, ob der Verkauf der Patientenkartei durch eine Ärztin an ihren Nachfolger umsatzsteuerfrei zu behandeln ist oder nicht. Während das Finanzamt der Ansicht war, dass eine...

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Steuertermine für Herabsetzungsanträge und Anspruchsverzinsung

September 2024 / Kategorien: Klienten-Info

Wie jedes Jahr gilt es grundsätzlich, folgende Fristen zum 30. September 2024 bzw. ab 1. Oktober 2024 zu beachten: Bis spätestens 30. September 2024 können (wie im Gesetz vorgesehen) noch Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2024 für Einkommen- und...

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Frist für Vorsteuerrückerstattung aus EU-Mitgliedstaaten für das Jahr 2023

September 2024 / Kategorien: Klienten-Info

Am 30. September 2024 endet die Frist für österreichische Unternehmer, die Vorsteuern des Jahres 2023 in den EU-Mitgliedstaaten zurückholen wollen. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Fallfrist - Anträge, die nicht oder nicht vollständig bis zum Ende der Frist...

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Elektronische Offenlegung des Jahresabschlusses per 30.9.2024

September 2024 / Kategorien: Klienten-Info

Etwa 200.000 betroffene Unternehmen müssen in Österreich ihren Jahresabschluss bis spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag offenlegen. Für die große Masse der Kapitalgesellschaften, bei denen der Bilanzstichtag der 31.12. ist, muss daher die Offenlegung bis zum...

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