Die Steuergesetzgebung ist vielfältig und nicht immer klar verständlich. Laufende Änderungen tragen zudem zu Unübersicht bei. Es bedarf somit hohem und stets aktuellem Expertenwissen zur Klärung aller Steuerfragen. Gerne bringen wir unser Knowhow ein und betreuen Sie in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
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Kompetenz schafft Vertrauen.
Umsatzsteuer bei Menüpreisen
Da zwar Speisen dem begünstigten Umsatzsteuersatz von 10% unterliegen, Getränke jedoch mit 20% USt zu belasten sind, stellt sich bei Menüs schon seit jeher die Frage, wie der Pauschalpreis (für Speisen und Getränke) aufzuteilen und dem jeweils anzuwendenden...