Die Steuergesetzgebung ist vielfältig und nicht immer klar verständlich. Laufende Änderungen tragen zudem zu Unübersicht bei. Es bedarf somit hohem und stets aktuellem Expertenwissen zur Klärung aller Steuerfragen. Gerne bringen wir unser Knowhow ein und betreuen Sie in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
Wir optimieren …
…Ihre Steuern
Wir helfen Ihnen die Steuerbelastung Ihres Unternehmens zu optimieren.
…Ihre Kostenstruktur
Unsere Lösungen machen sich schnell bezahlt.
…Ihren Gewinn
Wir stehen dafür ein, Ihr Unternehmen voranzubringen.
…Ihren Zeitplan
Wir sparen Ihnen Zeit, Geld und Nerven.
… Ihren Erfolg
Wir begleiten Sie persönlich und kompetent in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen.
Umfassendes Service, individuelle Beratung und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sind der Weg zum gemeinsamen Ziel.
Kompetenz schafft Vertrauen.
Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss 2 (für 2023) ab sofort bis 2.11.2023 möglich
Von 16. Oktober bis 2. November 2023 können sich Unternehmen für den Energiekostenzuschuss 2 voranmelden. Diese Voranmeldung ist für die spätere Antragstellung des Energiekostenzuschusses (voraussichtlich ab 9. November 2023) verpflichtend.
Die Voranmeldung muss über den aws Fördermanager erfolgen: https://foerdermanager.aws.at/
Die Antragstellung wird vorbehaltlich der Genehmigung durch die Europäische Kommission und der finalen Einigung auf die Richtlinie ab 9. November möglich sein. Hierbei kann es noch zu Änderungen der Förderparameter kommen.
Der Energiekostenzuschuss im Überblick:
Für das Jahr 2023 können Unternehmen Zuschüsse in Höhe von 3.000 Euro bis zu 150 Millionen Euro erhalten. Der Förderungszeitraum erstreckt sich vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023. Es gibt insgesamt 5 Förderstufen. Bis zu einer Fördersumme von 4 Millionen Euro entfällt in den ersten beiden Stufen und in der neuen Stufe 5 die Voraussetzung des Nachweises einer Mindest-Energieintensität.
Die Förderintensität wird in der Stufe 1 von 30 % auf 60 % verdoppelt und in der Stufe 2 von 30 % auf 50 % erhöht. Das bedeutet, dass in der ersten Stufe 60 % des Kostenanstiegs bei den Mehrkosten von Energie gefördert werden.
In Stufe 1 werden unter anderem folgende Energieformen gefördert: Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl. Ab Stufe 2 werden Strom, Erdgas und aus Strom/Erdgas erzeugte Wärme/Kälte gefördert.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des aws: https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss-2/
Stand: 17.10.2023
Bild: © Adobe Stock - M. Schuppich
© sms-impuls Steuerberatung GmbH | Klienten-Info