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Wichtige Termine 2012 im Überblick
Zitierweise: kursiv: Neu 2012
Ab 1. Jänner
- Verpflichtung zur Führung von Einzelaufzeichnungen für Bareinnahmen und –ausgaben bei Überschreitung der Umsatzgrenze in 2010 und 2011
- Monatliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldung, ausgenommen bei vierteljährlicher Meldepflicht
- Berufungszinsen gem. § 205a BAO bei Erfolg im Rechtsmittelverfahren
Bis 15. Jänner
- Entrichtung der Dienstgeberabgabe 2011 für geringfügig Beschäftigte
Bis 31. Jänner
- Übermittlung Jahreslohnzettel 2011 (L 16) in Papierform
- Meldepflicht für bestimmte Honorarzahlungen 2011 (E 18) in Papierform
Bis 15. Februar
- Nachverrechnung und Abfuhr der Lohnsteuer im Rahmen des 13. Lohnabrechnungslaufs zwecks steuerlicher Zurechnung zum Jahr 2011
Bis 28. Februar
- ELDA-Meldung Jahreslohnzettel und Honorare 2011 (L16 und E18); bei unterjährigem Ausscheiden aus DV aber schon früher
- Meldung der Aufzeichnung betreffend Schwerarbeitszeiten
Bis 31. März
- Einreichung der KommSt- und DGA- (Wiener U-Bahnsteuer-) Erklärung 2011
Ab 1. April
- Einhebung der 25% Wertpapier-KESt durch depotführende Bank
Bis 30. April
- Einreichung der Steuererklärungen 2011 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) in Papierform und Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO
Bis 30. Juni
- Einreichung der Steuererklärungen 2011 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) FinanzOnline
- Fallfrist für Antrag auf Rückholung ausländischer MwSt 2011 aus Nicht-EU-Ländern
Bis 30. September
- Erklärung Arbeitnehmerpflichtveranlagung 2011 L1 in Papierform oder FinanzOnline
- Antrag auf Herabsetzung der EVZ 2011
- Verpflichtung zur Einreichung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 für (verdeckte) Kapitalgesellschaften
- Fallfrist für Antrag auf Erstattung ausländischer MwSt (EU) für das Steuerjahr 2011
Ab 1. Oktober
- Beginn der Anspruchsverzinsung für Nachzahlung ESt/KSt 2011
Bis 31. Oktober
- Antrag auf Ausstellung eines Freibetragsbescheides
Bis 31. Dezember
- Wertpapierdeckungsverpflichtung für Pensionsrückstellungen (Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr; gilt für Wirtschaftsjahre, die nach dem 30.6.2007 beginnen)
- Die Frist für die Arbeitnehmerveranlagung 2007 bzw. für den Antrag auf die Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer läuft ab
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