Die Steuergesetzgebung ist vielfältig und nicht immer klar verständlich. Laufende Änderungen tragen zudem zu Unübersicht bei. Es bedarf somit hohem und stets aktuellem Expertenwissen zur Klärung aller Steuerfragen. Gerne bringen wir unser Knowhow ein und betreuen Sie in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Wir optimieren …

…Ihre Steuern

Wir helfen Ihnen die Steuer­belastung Ihres Unternehmens zu optimieren.

…Ihre Kostenstruktur

Unsere Lösungen machen sich schnell bezahlt.

…Ihren Gewinn

Wir stehen dafür ein, Ihr Unternehmen voranzubringen.

…Ihren Zeitplan

Wir sparen Ihnen Zeit, Geld und Nerven.

… Ihren Erfolg

Wir begleiten Sie persönlich und kompetent in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen.
Umfassendes Service, individuelle Beratung und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sind der Weg zum gemeinsamen Ziel.

Kompetenz schafft Vertrauen.

Kurz-Info: WiEReG - Zwangsstrafen verschoben

Juni 2018
Kategorien: Klienten-Info

Das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) kommt nicht aus den Schlagzeilen, diesmal gibt es jedoch eine gute Nachricht. Das BMF als Registerbehörde i.Z.m. dem WiEReG hat Mitte Mai informiert, dass der erste Lauf des automationsunterstützten Zwangsstrafverfahrens auf den 16. August 2018 verschoben wird. Folglich führt die Abgabe der erstmaligen Meldung nach dem 1. Juni 2018 und bis zum 15. August 2018 zu keiner Zwangsstrafe.

Gründe für die Verschiebung sind die zuletzt außerordentlich intensive Nutzung der WiEReG-Meldeformulare und damit zusammenhängende Performanceprobleme sowie vermehrt Anfragen bei der Registerbehörde, da bei der Auslegung des Gesetzes oftmals noch Unsicherheiten bestehen. Von den Zwangsstrafen zu unterscheiden sind die drastischen Strafbestimmungen bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der Meldeverpflichtung - es handelt sich dabei um Finanzvergehen mit bis zu 200.000 € Geldstrafe bei Vorsatz.

Bild: © a_korn - Fotolia