Die Steuergesetzgebung ist vielfältig und nicht immer klar verständlich. Laufende Änderungen tragen zudem zu Unübersicht bei. Es bedarf somit hohem und stets aktuellem Expertenwissen zur Klärung aller Steuerfragen. Gerne bringen wir unser Knowhow ein und betreuen Sie in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Wir optimieren …

…Ihre Steuern

Wir helfen Ihnen die Steuer­belastung Ihres Unternehmens zu optimieren.

…Ihre Kostenstruktur

Unsere Lösungen machen sich schnell bezahlt.

…Ihren Gewinn

Wir stehen dafür ein, Ihr Unternehmen voranzubringen.

…Ihren Zeitplan

Wir sparen Ihnen Zeit, Geld und Nerven.

… Ihren Erfolg

Wir begleiten Sie persönlich und kompetent in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen.
Umfassendes Service, individuelle Beratung und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sind der Weg zum gemeinsamen Ziel.

Kompetenz schafft Vertrauen.

Coronavirus: Ausfallsbonus bis zu 30% des Umsatzes bis 60.000 Euro pro Monat

Januar 2021

Der neue Ausfallsbonus ergänzt die bisherigen Wirtschaftshilfen und soll bis zum Ende der Pandemie gelten.

Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Unternehmen, die mehr als 40 Prozent Umsatzausfall im Vergleich mit dem jeweiligen Monatsumsatz aus 2019 haben, können über FinanzOnline eine Liquiditätshilfe bis zu 60.000 Euro pro Monat beantragen.

  • Die Ersatzrate beträgt 30 Prozent des Umsatzausfalls, besteht zur Hälfte aus dem Ausfallsbonus und zur Hälfte aus einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000.

  • Die Antragstellung erfolgt jeweils ab dem 16. des kommenden Monats, erstmals beantragbar soll der Bonus mit 16. Februar 2021 sein (für Jänner 2021).

  • Der Antrag kann durch die Unternehmerin/den Unternehmer selbst über FinanzOnline eingebracht werden.

  • Die Überprüfung des Umsatzeinbruches erfolgt im Nachhinein durch einen Steuerberater bei Abgabe des FKZ 800.000-Antrages.

Quelle: https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2021/jaenner/ausfallsbonus.html

 

Bild: © Adobe Stock - ezstudiophoto