Die Steuergesetzgebung ist vielfältig und nicht immer klar verständlich. Laufende Änderungen tragen zudem zu Unübersicht bei. Es bedarf somit hohem und stets aktuellem Expertenwissen zur Klärung aller Steuerfragen. Gerne bringen wir unser Knowhow ein und betreuen Sie in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
Wir optimieren …
…Ihre Steuern
Wir helfen Ihnen die Steuerbelastung Ihres Unternehmens zu optimieren.
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Unsere Lösungen machen sich schnell bezahlt.
…Ihren Gewinn
Wir stehen dafür ein, Ihr Unternehmen voranzubringen.
…Ihren Zeitplan
Wir sparen Ihnen Zeit, Geld und Nerven.
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Wir begleiten Sie persönlich und kompetent in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen.
Umfassendes Service, individuelle Beratung und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sind der Weg zum gemeinsamen Ziel.
Kompetenz schafft Vertrauen.
Mehr Handlungsspielraum beim Familienbonus Plus
Der Familienbonus Plus bietet seit 2019 eine Entlastung für Familien mit Kindern , da in Form eines Steuerabsetzbetrages die Steuerlast der Eltern verringert werden kann. Die Begünstigung gilt pro Monat pro Kind und ist mit maximal 1.500 € pro Kind und Jahr...
Coronavirus: UPDATE: Angekündigte und geplante Entlastungsmaßnahmen
[Stand 16.06.2020] Im Zuge der Regierungsklausur am 15. und 16. Juni wurden folgende Maßnahmen angekündigt: Zur Unterstützung besonders betroffener Unternehmen: Gewinn-/Verlustverteilung Zeitlich befristete Möglichkeit eines...
Unternehmensserviceportal (USP) gestartet
Seit Ende Mai steht unter der Homepage www.usp.gv.at das Unternehmensserviceportal zur Verfügung. Es handelt sich dabei um das zentrale Internetportal der österreichischen Bundesregierung für Unternehmen und bietet Zugang zu vielen betriebsrelevanten Informationen und...
Rückerstattung ausländischer Quellensteuern / Probleme mit Frankreich
Übersteigt die im Ausland einbehaltene Quellensteuer 15%, kann der übersteigende Betrag gem. Art. 10 OECD-Musterabkommen auf Antrag erstattet werden. Die Antragsformulare sind bei der Drucksortenverwaltung der Finanzbehörde 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße. 3 Tel. (01)...
Bescheidänderung wegen rückwirkender Ereignisse
Mit § 295 a BAO wird ein bisher fehlender Rechtsbehelf neu eingeführt. Danach kann ein Bescheid von Amtswegen oder auf Antrag der Partei abgeändert werden, wenn ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang der...