Die Steuergesetzgebung ist vielfältig und nicht immer klar verständlich. Laufende Änderungen tragen zudem zu Unübersicht bei. Es bedarf somit hohem und stets aktuellem Expertenwissen zur Klärung aller Steuerfragen. Gerne bringen wir unser Knowhow ein und betreuen Sie in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
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…Ihre Steuern
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Wir begleiten Sie persönlich und kompetent in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen.
Umfassendes Service, individuelle Beratung und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sind der Weg zum gemeinsamen Ziel.
Kompetenz schafft Vertrauen.
Behindertenausgleichstaxe und Teilzeitbeschäftigung
Unternehmen, die 25 oder mehr Dienstnehmer beschäftigen, sind verpflichtet, auf jeweils 25 Beschäftigte einen begünstigten Behinderten einzustellen (Beschäftigungspflicht nach Behinderteneinstellungsgesetz). Wird die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt , so...
Lehrstellenförderung mittels "Blum-Bonus" abermals verlängert - Integrative Berufsausbildung: Lehre ohne Barriere
:: Als Gegensteuerung zur aktuellen "Lehrstellenlücke" in Österreich, hat das AMS, das seit 2005 bestehende Förderungsmodell "Blum-Bonus" , welches Mitte 2007 ausgelaufen ist, zunächst bis Ende 2007 weiterhin verlängert . Die...
Steuerliche Qualifikation von Zuschüssen und Prämien nach dem Behinderteneinstellungsgesetz - Arbeitsplatzsicherung
In der Klienten-Info September 2007 wurden unter den steuerfreien Zuwendungen ohne Aufwandskürzung als erste Position Zuschüsse nach dem Behinderteneinstellungsgesetz angeführt. Im konkreten Fall handelt es sich aber um Prämien , welche lt. Rz. 4856 EStR zu keiner...
Steuerliche Qualifikation von Aufwendungen im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen
Gem. § 20 Abs. 2 EStG steht den steuerfreien Einnahmen für in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehende Aufwendungen ein Abzugsverbot gegenüber. Im 2. EStR-Wartungserlass 2006 wird das Kriterium dieses Zusammenhanges an Hand diverser Beispiele konkretisiert und...
Erhöhung des Basiszinssatzes ab 14. März 2007 von 2,67% auf 3,19%
Davon abgeleitete Zinssätze: :: Finanzamtszinsen Stundungszinsen 7,69% (bisher 7,17%), Aussetzungszinsen 5,19% (bisher 4,67%) Anspruchszinsen 5,19% (bisher 4,67%) :: Verzugszinsen Beiderseitige Unternehmergeschäfte / aus Dienstverhältnis 11,19% (bisher...
Auswirkung der Zinssatzsenkung ab 9. Juni 2003 auf andere Zinssätze
Basiszinssatz (vorm. Diskontsatz) Referenzzinssatz (vorm. Lombardsatz) Gültig ab % p.a. % p.a. 31.08.2001 3,75 5,50 18.09.2001 3,25 5,00 09.11.2001 2,75 4,50 06.12.2002 -...