Die Steuergesetzgebung ist vielfältig und nicht immer klar verständlich. Laufende Änderungen tragen zudem zu Unübersicht bei. Es bedarf somit hohem und stets aktuellem Expertenwissen zur Klärung aller Steuerfragen. Gerne bringen wir unser Knowhow ein und betreuen Sie in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
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…Ihre Steuern
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Wir begleiten Sie persönlich und kompetent in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen.
Umfassendes Service, individuelle Beratung und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sind der Weg zum gemeinsamen Ziel.
Kompetenz schafft Vertrauen.
Erhaltungsaufwand nach Mieterauszug ist steuerlich nicht absetzbar
Das BFG hatte sich (GZ RV/7104281/2018 vom 27.11.2023) mit einem Sachverhalt auseinanderzusetzen, in dem eine Wohnung über rund 20 Jahre für Wohnzwecke vermietet wurde und entsprechend Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt wurden. Nach Auszug des letzten Mieters (Ende...
EStR-Wartungserlass 2015 in Begutachtung
Der Wartungserlass 2015 der Einkommensteuerrichtlinien , welcher im Begutachtungsentwurf vorliegt, sieht einige Erläuterungen und Klarstellungen vor. Nachfolgend werden ausgewählte Aspekte der Meinung der Finanzverwaltung näher dargestellt. Ausgestaltung von...
Aktivierungspflichtige Anschaffungskosten oder Erhaltungsaufwand bei Softwareupdates
Die Differenzierung zwischen dem Erhaltungsaufwand (Instandhaltungsaufwand) und der Aktivierungspflicht von Aufwendungen ist steuerlich von großer Bedeutung, da es bei Einordnung als Erhaltungsaufwand sofort zur Betriebsausgabe kommt. Hingegen ist bei Aktivierung und...
FAQ zu umsatzsteuerlichen Änderungen durch das Stabilitätsgesetz 2012 - das BMF antwortet
Ab 1.9.2012 kommt es zu Einschränkungen bei der Option zur steuerpflichtigen (und damit auch zum Vorsteuerabzug berechtigenden) Vermietung für andere Zwecke außer Wohnzwecke. Das bedeutet, dass ein Vorsteuerabzug bei Neuvermietungen (Beginn der Gebäudeerrichtung...
Neue Rechtsprechung zum "anschaffungsnahen Erhaltungsaufwand"
Erhaltungsaufwendungen (Austausch einiger Fenster, Türen etc.) im betrieblichen Bereich können prinzipiell sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Ausnahmen gibt es jedoch bei Vermietungen zu Wohnzwecken (Verteilung der Aufwendungen auf 10 Jahre bei...
Abgrenzung von Erhaltungs- und Herstellungsaufwand
Ein "Klassiker" bei vielen Betriebsprüfungen ist die Frage nach der sofortigen Absetzbarkeit von Kosten im Zusammenhang mit dem Austausch oder der Erneuerung von Wirtschaftsgütern. Während Erhaltungsaufwand - von Sonderregelungen für Vermietung und Verpachtung...
Neues aus den Einkommensteuerrichtlinien
:: Verstärkte Zurechnung von Leasinggütern zum Leasingnehmer Bei Vertragsabschlüssen ab 1. Mai 2007 erfolgt die Zurechnung des Leasinggutes an den Leasingnehmer bei folgender Vertragsgestaltung: - Vollamortisationsvertrag (Rz. 137 u. 3224 EStR) Das wirtschaftlich...