Die Steuergesetzgebung ist vielfältig und nicht immer klar verständlich. Laufende Änderungen tragen zudem zu Unübersicht bei. Es bedarf somit hohem und stets aktuellem Expertenwissen zur Klärung aller Steuerfragen. Gerne bringen wir unser Knowhow ein und betreuen Sie in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
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Kompetenz schafft Vertrauen.
Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten - BMF Erlass mit Klarstellungen
Seit 1.1.2009 können vom Steuerpflichtigen getragene Kosten für Kinderbetreuung ohne Selbstbehalt bis maximal 2.300 € pro Kind und Jahr als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Da die Regelungen zur Absetzbarkeit im Detail einige...
Kinder-Ferienlager: nun auch Kosten für Verpflegung und Unterkunft absetzbar
Gerade richtig zur Ferienzeit hat eine Änderung im Wartungserlass zu den Lohnsteuerrichtlinien (LStR) positiv überrascht. Im Zusammenhang mit den Kosten für die Kinderbetreuung in den Ferien konnten bisher im Rahmen des jährlichen Maximalabsetzbetrags für...