Die Steuergesetzgebung ist vielfältig und nicht immer klar verständlich. Laufende Änderungen tragen zudem zu Unübersicht bei. Es bedarf somit hohem und stets aktuellem Expertenwissen zur Klärung aller Steuerfragen. Gerne bringen wir unser Knowhow ein und betreuen Sie in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
Wir optimieren …
…Ihre Steuern
Wir helfen Ihnen die Steuerbelastung Ihres Unternehmens zu optimieren.
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…Ihren Gewinn
Wir stehen dafür ein, Ihr Unternehmen voranzubringen.
…Ihren Zeitplan
Wir sparen Ihnen Zeit, Geld und Nerven.
… Ihren Erfolg
Wir begleiten Sie persönlich und kompetent in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen.
Umfassendes Service, individuelle Beratung und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sind der Weg zum gemeinsamen Ziel.
Kompetenz schafft Vertrauen.
Änderung Liebhabereiverordnung - längere Betrachtungszeiträume
Tätigkeiten, die mittel- bis langfristig keinen Gewinn bzw. Gesamtüberschuss erwarten lassen, fallen unter den Begriff "Liebhaberei" und sind für die Einkommensteuer unbeachtlich. Daraus entstehende Verluste dürfen nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen...
VwGH zur Liebhaberei bei vorzeitiger Einstellung der Vermietung
Bei der Vermietung von Liegenschaften, die in einem bestimmten Zeitraum keinen Gewinn (Überschuss) erwarten lassen, kommt die sogenannte "Liebhaberei" zur Anwendung. Dies hat zur Konsequenz, dass die mit der Vermietung zusammenhängenden Verluste nicht mit anderen...
Verlustbringende Privatpraxis eines pensionierten Primararztes nicht von vornherein Liebhaberei
:: Sachverhalt Ein Primarius betrieb eine Facharztordination mit Kassenvertrag. Nach Beendigung seiner Krankenhaustätigkeit legte er den Kassenvertrag zurück und betrieb als Wahlarzt seine Privat-Ordination, bei der er Verluste geltend machte. :: Beurteilung durch das...