Die Steuergesetzgebung ist vielfältig und nicht immer klar verständlich. Laufende Änderungen tragen zudem zu Unübersicht bei. Es bedarf somit hohem und stets aktuellem Expertenwissen zur Klärung aller Steuerfragen. Gerne bringen wir unser Knowhow ein und betreuen Sie in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
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Kompetenz schafft Vertrauen.
Verfassungsgerichtshof bestätigt Abzugsverbot für Managergehälter über 500.000 €
Mit dem 1. Abgabenänderungsgesetz 2014 wurde ab 1.3.2014 das Abzugsverbot für jenen Teil der Gehälter , die 500.000 € übersteigen , eingeführt. Erfasst ist das Entgelt für Arbeits- oder Werkleistungen soweit es den Betrag von 500.000 €...
Prüfungsverfahren zur Neuregelung der Besteuerung von Managergehältern
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat Ende Juni die Individualanträge von Unternehmen gegen die Neuregelung der Besteuerung von Managergehältern (Stichwort Grenze von 500.000 € für die steuerliche Abzugsfähigkeit ) aus formalen Gründen für...