Die Steuergesetzgebung ist vielfältig und nicht immer klar verständlich. Laufende Änderungen tragen zudem zu Unübersicht bei. Es bedarf somit hohem und stets aktuellem Expertenwissen zur Klärung aller Steuerfragen. Gerne bringen wir unser Knowhow ein und betreuen Sie in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
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…Ihre Steuern
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Wir begleiten Sie persönlich und kompetent in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen.
Umfassendes Service, individuelle Beratung und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sind der Weg zum gemeinsamen Ziel.
Kompetenz schafft Vertrauen.
Kurz-Info: Neue Postanschriften der Finanzämter
Im Zuge der Neuorganisation der Finanzverwaltung (siehe auch KI 04/20) ist es auch zu neuen Postanschriften der (Finanz)Ämter gekommen. Die folgenden Adressen sind für den Postversand von Schriftstücken zu verwenden. Finanzamt Österreich, Postfach 260, 1000 Wien;...
Kurz-Info: Unveränderliche Steuernummern seit Anfang Juli
Im Zuge der Modernisierung der Finanzverwaltung (zur Neuorganisation der Finanzverwaltung, in deren Rahmen die örtliche Zuständigkeit der Finanzämter wegfallen wird, siehe KI 04/20) kommt es auch zu unveränderlichen Steuernummern - sowohl in der privaten, als auch in der...
Weitere Neuerungen bei den Maßnahmen gegen die COVID-19-Krise
Bereits in der letzten Ausgabe (04/2020) haben wir über Hilfsmaßnahmen zur Abschwächung der massiven wirtschaftlichen Konsequenzen, welche durch das Corona-Virus und durch die getroffenen Gegenmaßnahmen ausgelöst werden, berichtet. Inzwischen haben sich eine...
Neuorganisation der Finanzverwaltung
Die Neuorganisation der Finanzverwaltung (bedingt durch das Finanz-Organisationsreformgesetz ) soll mit Juli 2020 umgesetzt werden und ist durch eine Verschlankung und Zusammenfassung der bisherigen Organisationsstruktur gekennzeichnet. Dadurch soll auch dem zunehmenden digitalen Zeitalter...
Wichtige Termine 2004 im Überblick
Ab 1. Jänner 2004 Anhebung des allgemeinen Einkommensteuer-Absetzbetrages auf € 1.264,- p.a. Lohnnebenkostenreduktion für ältere Arbeitnehmer Begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne LKW-Maut: Ø 22 Cent / km (Autobahn und...