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Zahlung an die Gläubiger des Sohnes ist keine außergewöhnliche Belastung

Februar 2018 / Kategorien: Klienten-Info

Für die steuerliche Geltendmachung als außergewöhnliche Belastung müssen kumuliert die Anforderungen an Außergewöhnlichkeit , Zwangsläufigkeit und wesentliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erfüllt sein....

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