Die Steuergesetzgebung ist vielfältig und nicht immer klar verständlich. Laufende Änderungen tragen zudem zu Unübersicht bei. Es bedarf somit hohem und stets aktuellem Expertenwissen zur Klärung aller Steuerfragen. Gerne bringen wir unser Knowhow ein und betreuen Sie in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
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…Ihre Steuern
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Wir begleiten Sie persönlich und kompetent in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen.
Umfassendes Service, individuelle Beratung und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sind der Weg zum gemeinsamen Ziel.
Kompetenz schafft Vertrauen.
Keine Nachsicht bei Säumniszuschlägen nach irrtümlicher Umsatzsteuerberechnung
Der Tatbestand der Unbilligkeit soll Härtefälle vermeiden und ist z.B. anzunehmen, wenn ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintreten würde und es somit zu einer anormalen Belastungswirkung bzw. zu einem atypischen Vermögenseingriff kommen...
Keine Abgabennachsicht bei treuwidrigem Verhalten von Dienstnehmern
Der Begriff der „Unbilligkeit der Abgabeneinhebung“ zeigt die „humane Seite“ der Abgabenbestimmungen, welche in zwei Fällen eintreten kann. Die sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung liegt vor, wenn durch die gesetzlichen Bestimmungen für den...
Neue Verordnung zur Nachsicht von Steuern
Steuerpflichtige, die mit hohen Steuerrückständen kämpfen, können finanzielle Engpässe durch Zahlungserleichterungen überbrücken. Reichen diese nicht aus, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Nachsicht der Abgabenschulden zu stellen. Diese kann...