Die Steuergesetzgebung ist vielfältig und nicht immer klar verständlich. Laufende Änderungen tragen zudem zu Unübersicht bei. Es bedarf somit hohem und stets aktuellem Expertenwissen zur Klärung aller Steuerfragen. Gerne bringen wir unser Knowhow ein und betreuen Sie in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Wir optimieren …

…Ihre Steuern

Wir helfen Ihnen die Steuer­belastung Ihres Unternehmens zu optimieren.

…Ihre Kostenstruktur

Unsere Lösungen machen sich schnell bezahlt.

…Ihren Gewinn

Wir stehen dafür ein, Ihr Unternehmen voranzubringen.

…Ihren Zeitplan

Wir sparen Ihnen Zeit, Geld und Nerven.

… Ihren Erfolg

Wir begleiten Sie persönlich und kompetent in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen.
Umfassendes Service, individuelle Beratung und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sind der Weg zum gemeinsamen Ziel.

Kompetenz schafft Vertrauen.

Array
Beiträge / Seite
3 Ergebnisse zum Thema "Veranlagungsfreibetrag"
Ergebnisse 1 bis 3

Werbung auf Privatautos der Dienstnehmer lohnsteuerpflichtig

Mai 2014 / Kategorien: Klienten-Info

Erzielen Arbeitnehmer neben den Einkünften aus dem Dienstverhältnis weitere Einkünfte , so sind diese steuerfrei sofern der Gesamtbetrag dieser weiteren Einkünfte pro Jahr 730 € nicht übersteigt ( Veranlagungsfreibetrag ). Ein besonders findiger...

Artikel lesen

Maßnahmen gegen Zahlungsverzug und steuerliche Qualifikation der Verzugszinsen sowie deren Erhöhung ab 1. August 2002

Oktober 2002 / Kategorien: Klienten-Info

Bei der Verlustquellenforschung kommt der Dauer der Außenstände entscheidende Bedeutung zu. Nicht nur, dass die Eintreibungsmaßnahmen wertvolle Arbeitszeit binden, kann damit auch ein erheblicher Zinsenverlust verbunden sein. Bilanzierende zahlen vom Buchgewinn bereits volle...

Artikel lesen

Erfassung der Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Einkommensteuererklärung – KESt-Erstattung – Änderung der EStR 2000 betreffend Kapitaleinkünfte – Investmentfonds und Aktienanleihen

Oktober 2001 / Kategorien: Klienten-Info

Erfassung der Kapitalerträge in der Steuererklärung Nicht endbesteuerte Kapitalerträge sind unter der Kennziffer 367 bzw. 361 in die Einkommensteuererklärung einzutragen. Darunter fallen insbesondere Gewinnanteile aus einer echten stillen Gesellschaft,...

Artikel lesen