Die Steuergesetzgebung ist vielfältig und nicht immer klar verständlich. Laufende Änderungen tragen zudem zu Unübersicht bei. Es bedarf somit hohem und stets aktuellem Expertenwissen zur Klärung aller Steuerfragen. Gerne bringen wir unser Knowhow ein und betreuen Sie in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
Wir optimieren …
…Ihre Steuern
Wir helfen Ihnen die Steuerbelastung Ihres Unternehmens zu optimieren.
…Ihre Kostenstruktur
Unsere Lösungen machen sich schnell bezahlt.
…Ihren Gewinn
Wir stehen dafür ein, Ihr Unternehmen voranzubringen.
…Ihren Zeitplan
Wir sparen Ihnen Zeit, Geld und Nerven.
… Ihren Erfolg
Wir begleiten Sie persönlich und kompetent in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen.
Umfassendes Service, individuelle Beratung und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sind der Weg zum gemeinsamen Ziel.
Kompetenz schafft Vertrauen.
Änderung von Doppelbesteuerungsabkommen durch das Multilaterale Instrument
Anfang Juni 2017 haben 68 Staaten, neben Österreich alle EU- und EWR-Staaten mit Ausnahme von Estland, in Paris das sogenannte Multilaterale Instrument (MLI) unterzeichnet. MLI steht für "Multilateral Convention to Implement Tax Treaty Related Measures to Prevent Base Erosion...
BMF-Info zu Verständigungs- und Schiedsverfahren nach DBA und EU-Schiedsübereinkommen
Das BMF hat mit 31.3.2015 (BMF-010221/0172-VI/8/2015) eine umfassende Information veröffentlicht, die den Ablauf eines Verständigungs- und Schiedsverfahrens gem. DBA bzw. nach dem EU-Schiedsübereinkommen darstellt. Alle Mechanismen haben zum Ziel, eine etwaige (drohende)...
Rückerstattung ausländischer Quellensteuern / Probleme mit Frankreich
Übersteigt die im Ausland einbehaltene Quellensteuer 15%, kann der übersteigende Betrag gem. Art. 10 OECD-Musterabkommen auf Antrag erstattet werden. Die Antragsformulare sind bei der Drucksortenverwaltung der Finanzbehörde 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße. 3 Tel. (01)...
Neuregelung der Verjährung ab 1. Jänner 2005 / Rechtswohltat der absoluten Verjährung auch bei vorläufigen Steuerbescheiden
Verjährungsarten und -fristen im Überblick :: Festsetzungs-/Bemessungsverjährung §§ 207ff BAO 1 Jahr: bei Zwangs-, Ordnungs- und Mutwillensstrafen 3 Jahre : bei Verbrauchssteuern und Stempelgebühren 5 Jahre: bei allen übrigen Abgaben 6 Jahre:...