Die Steuergesetzgebung ist vielfältig und nicht immer klar verständlich. Laufende Änderungen tragen zudem zu Unübersicht bei. Es bedarf somit hohem und stets aktuellem Expertenwissen zur Klärung aller Steuerfragen. Gerne bringen wir unser Knowhow ein und betreuen Sie in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
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Kompetenz schafft Vertrauen.
Werbung auf Privatautos der Dienstnehmer lohnsteuerpflichtig
Erzielen Arbeitnehmer neben den Einkünften aus dem Dienstverhältnis weitere Einkünfte , so sind diese steuerfrei sofern der Gesamtbetrag dieser weiteren Einkünfte pro Jahr 730 € nicht übersteigt ( Veranlagungsfreibetrag ). Ein besonders findiger...