Die Steuergesetzgebung ist vielfältig und nicht immer klar verständlich. Laufende Änderungen tragen zudem zu Unübersicht bei. Es bedarf somit hohem und stets aktuellem Expertenwissen zur Klärung aller Steuerfragen. Gerne bringen wir unser Knowhow ein und betreuen Sie in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
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Umfassendes Service, individuelle Beratung und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sind der Weg zum gemeinsamen Ziel.
Kompetenz schafft Vertrauen.
Stock-Options stellen erst bei Ausübung einen steuerlichen Vorteil dar
Bei einem Stock-Options-Modell wird es den Mitarbeitern durch die gewährten Optionen ermöglicht, Anteile des Unternehmens (z.B. Aktien) zu einem festgelegten Ausübungspreis zu erwerben. Dies ist regelmäßig dann sinnvoll, wenn der aktuelle Kurs des Anteils höher als...
Anregungen und Maßnahmen vor Jahresende
Steuerbefreiungen im Erbschaftsteuergesetz :: Befristete Befreiung von Sparbuchschenkungen unter Lebenden Die bereits zweimal verlängerte diesbezügliche Befreiung dürfte nun endgültig am 31. Dezember 2003 auslaufen. In unbegrenzter Höhe gilt sie für Personen...
Das Urlaubs- und Feiertagsentgelt im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht
Arbeitsrecht Ausgehend von § 6 Urlaubsgesetz, der als regelmäßiges Entgelt jenes Entgelt qualifiziert, das dem Arbeitnehmer gebührt hätte, wenn der Urlaub nicht angetreten worden wäre, wird aus § 2 Abs. 2 Generalkollektivvertrag der Grundsatz des...